Führerschein ab 17

Früher begleitet ist besser

Es ist doch so: Vieles, das erst ab 18 ist, will man am liebsten schon vorher machen. Und beim Führerschein gibt es da auch eine Möglichkeit: Den Führerschein mit 17. Ab 16 ½ Jahren, kann es schon losgehen. Melde Dich gleich zur Führerscheinausbildung an. Komme Mo oder Do um 18:15 vorbei und informiere Dich. Fahrschule LIEBMANN, Weiherstraße 14, 65239 Hochheim

So geht es: Nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren Deine Prüfbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“. Dann darfst Du mit einer Begleitperson fahren.

Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.

Bei Deiner Führerscheinstelle erhältst Du dann Deinen EU-Kartenführerschein.

Die Begleitpersonen

· müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.
· müssen mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein.
· dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben.

Erfolgsgeschichte
Der Führerschein mit 17 ist übrigens eine Erfolgstory ohne Gleichen: Fast 1/3 weniger Unfälle und fast 1/4 weniger Verkehrsverstöße.